Aktivierung des Denkmalfonds für den Erhalt denkmalgeschützter Bausubstanz
abgestimmt am
20.03.2024
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, den im § 33 Denkmalschutzgesetz vorgesehenen Denkmalfonds zu aktivieren, um private Eigentümer finanziell bei der Sanierung und Erhaltung denkmalgeschützter Bausubstanz zu unterstützen.
einfache MehrheitXXVII20.03.2024
Entschließung
Kunst
Baupolitik
Kulturpolitik
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, den im § 33 Denkmalschutzgesetz vorgesehenen Denkmalfonds zu aktivieren und mit finanziellen Mitteln auszustatten.
Durch den Fonds sollen private Eigentümer von zusätzlichen Anreizen profitieren, um Sanierungs‑ und Erhaltungsarbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden durchzuführen.
Der Fonds soll bürokratische Hürden reduzieren und die Bindung an das Haushaltsjahr aufheben, damit Förderungen flexibler und bedarfsorientierter vergeben werden können.
Erwartete positive Effekte umfassen die Verbesserung des Zustands des Baukulturerbes, regionale Wertschöpfung, Erhalt von Arbeitsplätzen und eine Eindämmung der Landflucht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.