Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Gleichbehandlungsgesetz um die Merkmale Alter, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, -ausdruck und -merkmale und verbietet Diskriminierung beim Zugang zu öffentlichen Gütern, Dienstleistungen und Wohnraum.einfache Mehrheit XXVII 14.02.2024
Gesetz
Arbeitsrecht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich des Gleichbehandlungsgesetzes wird auf die Merkmale Alter, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, -ausdruck und -merkmale ausgeweitet.
- Diskriminierung wegen dieser Merkmale ist künftig beim Zugang zu öffentlichen Gütern und Dienstleistungen, inklusive Wohnraum, verboten.
- Mittelbare Diskriminierung wird definiert: neutrale Regeln dürfen nur dann gelten, wenn sie ein legitimes Ziel verfolgen und verhältnismäßig sind.
- Ausnahmen von dem Diskriminierungsverbot sind zulässig, wenn sie einem legitimen Ziel dienen und angemessen sowie erforderlich sind (z. B. frauenspezifische Wohnprojekte).
Reden
4 Reden insgesamt
Pro
Contra
Lindner Mario
SPÖ
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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