Erweiterung des Antidiskriminierungs‑Schutzes auf Alter, sexuelle Orientierung & Co.

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert das Gleichbehandlungsgesetz um die Merkmale Alter, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, -ausdruck und -merkmale und verbietet Diskriminierung beim Zugang zu öffentlichen Gütern, Dienstleistungen und Wohnraum.
einfache Mehrheit XXVII 14.02.2024
Gesetz
Arbeitsrecht
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich des Gleichbehandlungsgesetzes wird auf die Merkmale Alter, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, -ausdruck und -merkmale ausgeweitet.
  • Diskriminierung wegen dieser Merkmale ist künftig beim Zugang zu öffentlichen Gütern und Dienstleistungen, inklusive Wohnraum, verboten.
  • Mittelbare Diskriminierung wird definiert: neutrale Regeln dürfen nur dann gelten, wenn sie ein legitimes Ziel verfolgen und verhältnismäßig sind.
  • Ausnahmen von dem Diskriminierungsverbot sind zulässig, wenn sie einem legitimen Ziel dienen und angemessen sowie erforderlich sind (z. B. frauenspezifische Wohnprojekte).

Eingebracht von

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4 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:54 min
Antrag 2412/A – Gleichbehandlungsgesetz und Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft
Antrag 2412/A – Gleichbehandlungsgesetz und Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft
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