Pflege‑ und Betreuungsberufe als Schwerarbeit anerkennen
abgestimmt am
14.12.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, Pflege‑ und Betreuungsberufe als besonders belastende Schwerarbeit anzuerkennen, Ausbildungszeiten als Versicherungszeiten zu zählen und die Pensionsabschläge für vorzeitig in Invalidität gehende Beschäftigte zu reduzieren.
einfache MehrheitXXVII14.12.2022
Entschließung
Care-Ökonomie
Krankenpflege
soziale Sicherheit
Altersversorgungssystem
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Pflege‑ und Betreuungsberufe werden als besonders belastende Schwerarbeit definiert, sodass sie in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen werden.
Ausbildungszeiten für Pflege‑ und Betreuungsberufe sollen vollständig als Versicherungszeiten angerechnet werden, um das Erreichen der 540 erforderlichen Versicherungsmonate zu erleichtern.
Bei vorzeitigem Ruhestand wegen Invalidität oder Berufsunfähigkeit sollen die üblichen Pensionsabschläge (bis zu 13,8 %) reduziert werden, wenn mindestens 120 Schwerarbeitsmonate in den letzten 240 Kalendermonaten nachgewiesen werden können.
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die die genannten Änderungen konkretisiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.