Zusammenfassung
Der Initiativantrag will § 2 Abs. 1 des Fortpflanzungsmedizingesetzes streichen, damit alleinstehende Frauen in Österreich IVF nutzen können. Derzeit ist die künstliche Befruchtung nur in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft erlaubt.einfache Mehrheit XXVII 05.06.2024
Gesetz
Frau
Gesundheit
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
- Der Antrag streicht § 2 Abs. 1 des Fortpflanzungsmedizingesetzes, das die Nutzung von IVF nur in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft erlaubt.
- Durch das Wegfallen dieser Vorgabe wird die medizinisch unterstützte Fortpflanzung künftig auch für alleinstehende Frauen zulässig.
- Ziel des Antrags ist die Gleichbehandlung von Frauen unabhängig vom Familienstand beim Zugang zu IVF.
- Der Antrag sieht vor, dass er ohne erste Lesung dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen wird, um die Änderung zügig zu prüfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.