Erhöhung des Kostenersatzes bei Freisprüchen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, den Kostenersatz für Angeklagte bei Freisprüchen von 10 000 € auf das Niveau der tatsächlichen Anwaltskosten nach den AHK 2005 zu erhöhen.
einfache Mehrheit XXVII 12.10.2023
Entschließung
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Der aktuelle Höchstbetrag für Kostenersatz bei Freisprüchen beträgt 10 000 € nach § 393a StPO.
  • Bei langen Verfahren deckt dieser Betrag häufig nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Anwaltskosten ab.
  • Der Antrag schlägt vor, den Kostenersatz an die nach den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK 2005) zulässigen Anwaltskosten anzupassen.
  • Die Bundesregierung soll dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorlegen, der diese Anpassung umsetzt.
Relevante Medienberichte
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