Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt ein eigenständiges, menschenrechtskonformes Maßnahmenvollzugsgesetz, um den Vollzug vorbeugender Maßnahmen aus dem Strafvollzug herauszulösen.einfache Mehrheit XXVII 04.05.2022
Entschließung
Strafrecht
Menschenrechte
Schwerpunkte
- Der aktuelle rechtliche Rahmen für den Maßnahmenvollzug ist im Strafvollzugsgesetz, Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung verankert.
- Vorbeugende Maßnahmen basieren auf § 21 ff StGB und sollen primär therapeutisch, nicht strafend wirken.
- Die Zahl der Personen im Maßnahmenvollzug steigt (1.397 am 01.03.2022) und wird von NGOs sowie Jurist*innen kritisiert, weil sie oft ohne klare Perspektive festgehalten werden.
- Der Antrag fordert ein eigenständiges Maßnahmenvollzugsgesetz oder eine Novelle des Unterbringungsgesetzes, um den Vollzug von vorbeugenden Maßnahmen außerhalb des Strafvollzugs zu regeln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.