Forderung nach eigenem Maßnahmenvollzugsgesetz für menschenrechtskonforme Unterbringung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt ein eigenständiges, menschenrechtskonformes Maßnahmenvollzugsgesetz, um den Vollzug vorbeugender Maßnahmen aus dem Strafvollzug herauszulösen.
einfache Mehrheit XXVII 04.05.2022
Entschließung
Strafrecht
Menschenrechte

Schwerpunkte

  • Der aktuelle rechtliche Rahmen für den Maßnahmenvollzug ist im Strafvollzugsgesetz, Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung verankert.
  • Vorbeugende Maßnahmen basieren auf § 21 ff StGB und sollen primär therapeutisch, nicht strafend wirken.
  • Die Zahl der Personen im Maßnahmenvollzug steigt (1.397 am 01.03.2022) und wird von NGOs sowie Jurist*innen kritisiert, weil sie oft ohne klare Perspektive festgehalten werden.
  • Der Antrag fordert ein eigenständiges Maßnahmenvollzugsgesetz oder eine Novelle des Unterbringungsgesetzes, um den Vollzug von vorbeugenden Maßnahmen außerhalb des Strafvollzugs zu regeln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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