Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine befristete steuerliche Aufwertung von Vermögen und einen Abzug für fiktive Eigenkapitalzinsen, um die Eigenkapitalquote von Tourismus‑ und Gastronomiebetrieben zu erhöhen und deren Kreditfähigkeit zu stärken.einfache Mehrheit XXVII 22.06.2022
Entschließung
Tourismus
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Viele Tourismus‑ und Gastronomiebetriebe haben nach der COVID‑19‑Krise stark verschuldete Bilanzen und eine sehr niedrige Eigenkapitalquote, teilweise unter 8 %.
- Die schwache Eigenkapitalbasis erschwert die Aufnahme neuer Kredite und erhöht das Risiko von Zahlungsausfällen bei Rückzahlung von Überbrückungskrediten.
- Der Rechnungshof kritisierte die bisherigen Förderinstrumente als wenig wirksam und forderte mehr Transparenz sowie Wirksamkeit.
- Der Antrag schlägt vor, bis 31.12.2022 das Vermögen mit einem Viertel‑Steuersatz aufzuwerten, um die ausgewiesene Eigenkapitalquote zu erhöhen.
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