Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister auf, gemeinsam mit der Pensionsversicherungsanstalt die Regeln zum Nachkauf von Ausbildungszeiten für Menschen mit Behinderungen zu prüfen und zu überarbeiten, weil aktuelle Anrechnungsprobleme das Erreichen der Mindestversicherungszeit erschweren.einfache Mehrheit XXVII 12.05.2022
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Die reguläre Eigenpension erfordert mindestens 15 Versicherungsjahre, die Korridorpension mindestens 40 Jahre.
- Durch den Nachkauf von Ausbildungsjahren können fehlende Versicherungszeiten ausgeglichen werden; pro Jahr erhöht sich die Pension um etwa 8,70 €.
- Menschen mit Behinderungen haben derzeit Schwierigkeiten, ihre Ausbildungszeiten von der Pensionsversicherungsanstalt anerkennen zu lassen.
- Der Antrag fordert den Minister auf, gemeinsam mit der PVA die Anrechnungsregeln zu prüfen und ggf. zu erweitern, sodass auch nicht‑SV‑relevante Ausbildungsstätten berücksichtigt werden können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.