Erstattung von Wahlarztkosten bei fehlender Kassenärztin
abgestimmt am
15.06.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, eine Vorlage zu schaffen, die es Versicherten erlaubt, Wahlarztkosten komplett von den Krankenkassen erstattet zu bekommen, wenn in ihrem Wohnbezirk kein Kassenarzt verfügbar ist.
einfache MehrheitXXVII15.06.2022
Entschließung
Gesundheit
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Die Zahl der Vertragsärztinnen und -ärzte wächst langsamer als die Bevölkerung, wodurch immer mehr Menschen auf teurere Wahlarztleistungen zurückgreifen müssen.
Im Jahr 2020 wurden von den Krankenkassen nur 8,5 % der privaten ambulanten Gesundheitsausgaben erstattet – die meisten Kosten tragen die Versicherten selbst.
Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung eine Vorlage erarbeitet, die es ermöglicht, Wahlarztkosten vollständig zu erstatten, wenn im Wohnbezirk kein Kassenarzt innerhalb eines angemessenen Zeitraums verfügbar ist.
Die Zuständigkeit für die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit Vertragsärztinnen und -ärzten liegt bei den Versicherungsträgern, die daher verpflichtet sind, privat geleistete Kosten zu ersetzen, wenn sie ihre Kernaufgabe nicht erfüllen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.