Verlängerung der COVID‑19‑Befreiungsfrist & Kostenübernahme für Gutschriften
abgestimmt am
18.05.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert die COVID‑19‑Befreiungsfrist bis 31. Dezember 2022, passt Datumsangaben in mehreren Sozialversicherungsgesetzen an und legt fest, dass der Bund die Kosten für Gutschriften an Selbständige übernimmt.
einfache MehrheitXXVII18.05.2022
Gesetz
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Die Frist für die durch Verordnung festgelegte COVID‑19‑Befreiung wird von 30. Juni 2022 auf 31. Dezember 2022 verlängert.
Ein neuer § 769 wird eingefügt, der festlegt, dass die Änderung in § 759b‑Abs. 5 rückwirkend zum 19. März 2022 gilt.
Der Bund übernimmt die Aufwendungen für Gutschriften von Krankenversicherungsbeiträgen an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen; ein geplanter monatlicher Vorschuss entfällt.
In den genannten Gesetzen wird das Datum „30. Juni 2022“ durch „31. Dezember 2022“ ersetzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.