Befristete Zulassung ausländischer Pflegekräfte und Fristverlängerungen wegen Covid‑19
abgestimmt am
18.05.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das GuKG, das MTD‑Gesetz und das Sanitätergesetz, um ausländischen Gesundheitsfachkräften mit befristeter Anerkennung die Möglichkeit zu geben, bis zu zwei Jahre in der Pflegefachassistenz bzw. Pflegeassistenz zu arbeiten. Zudem werden Fristen bis Ende 2023 verlängert.
einfache MehrheitXXVII18.05.2022
Gesetz
Gesundheit
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
In Kraft ab 31.12.2023
Die Bezeichnung des Fachhochschul‑Studiengesetzes wird durch das Fachhochulsgesetz (FHG) ersetzt, um die Terminologie zu vereinheitlichen.
Personen mit ausländischem Abschluss, deren Qualifikation nach Ausgleichsmaßnahmen anerkannt wurde, dürfen sich für maximal zwei Jahre in das Gesundheitsberuferegister eintragen und in der Pflegefachassistenz arbeiten.
Personen, bei denen im Rahmen der Nostrifikation nur geringfügige Ergänzungen fehlen, erhalten ebenfalls eine zweijährige befristete Zulassung zur Pflegefachassistenz.
Wer in der Pflegefachassistenz anerkannt ist, aber eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang absolvieren muss, kann sich für zwei Jahre in die Pflegeassistenz eintragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.