Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt ein Informationsfreiheitsgesetz ein, das jedem Bürger ein Recht auf Zugang zu Informationen von Bundes‑, Landes‑ und Kommunalbehörden sowie bestimmten Unternehmen gibt. Die Stellen müssen diese Informationen online, barrierefrei und in einem zentralen Register veröffentlichen, wobei Ausnahmen für Sicherheits- und Geschäftsgeheimnisse gelten.2/3 Mehrheit XXVII 13.11.2019
Gesetz
Informatik
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Ein neues Grundrecht wird eingeführt: Jeder kann bei Bundes‑, Landes‑, Gemeinde‑ und bestimmten privaten Stellen Informationen anfordern, sofern keine gesetzlich definierten Geheimhaltungsgründe vorliegen.
- Die betroffenen Stellen müssen die geforderten Informationen unverzüglich im Volltext, elektronisch und maschinenlesbar in einem zentralen Informationsregister veröffentlichen.
- Für Informationen, die den Wirkungsbereich des Bundespräsidenten betreffen, ist die Präsidentschaftskanzlei zuständig.
- Die Volksanwaltschaft ist von der Geheimhaltungspflicht gegenüber anderen Organen befreit, unterliegt jedoch selbst einer Geheimhaltungspflicht im gleichen Umfang wie das jeweilige Organ, dem sie Bericht erstattet.
Reden
5 Reden insgesamt
Pro
Contra
3:17
min
4:03
min
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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