Verlängerung der COVID‑19‑Ausnahmeregelungen bis 31. Dezember 2022
abgestimmt am
19.05.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert die Gültigkeit von COVID‑19‑Sonderregelungen in Justiz‑ und Wirtschaftsrecht bis zum 31. Dezember 2022, indem alle betroffenen Fristen um sechs Monate nach hinten verschoben werden.
einfache MehrheitXXVII19.05.2022
Gesetz
Notar
Gesundheit
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2022· Außer Kraft ab 31.12.2022
Das 1. COVID‑19‑Justiz‑Begleitgesetz wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert, sodass digitale Gerichtsverfahren und Sonderregelungen weiter gelten.
Das 2. COVID‑19‑Justiz‑Begleitgesetz wird ebenfalls bis zum 31. Dezember 2022 verlängert, insbesondere die Gebührenfreiheit für Unterhaltsvorschüsse.
Im Gesellschaftsrechtlichen COVID‑19‑Gesetz werden Fristen für virtuelle Versammlungen und die Aufstellungs‑ sowie Offenlegungsfristen von Jahresabschlüssen bis Ende 2022 verlängert.
Die Rechtsanwaltsordnung wird angepasst, sodass Briefwahl‑ und Briefabstimmungsregelungen bis zum 31. Dezember 2022 gelten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.