Integration von Vertriebenen in Sprach‑, Orientierungs‑ und Bildungsangebote
abgestimmt am
19.05.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Integrationsgesetz, das Anerkennungs‑ und Bewertungsgesetz sowie das Bildungsdokumentationsgesetz, um Vertriebene – vor allem ukrainische Geflüchtete – in die bestehenden Integrations‑ und Bildungsmaßnahmen einzubeziehen.
einfache MehrheitXXVII19.05.2022
Gesetz
Bildung
Flüchtling
ausländischer Staatsangehöriger
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Der Gesetzestext erweitert die Zielgruppe des Integrationsgesetzes um Vertriebene, also Personen mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht nach § 62 Abs. 1 AsylG.
Deutschkurse (inklusive Alphabetisierung) müssen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene angeboten werden.
Werte‑ und Orientierungskurse für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte (und später auch für Drittstaatsangehörige) werden vom Österreichischen Integrationsfonds abgewickelt.
Zusätzliche Integrationsförderungen für Vertriebene umfassen Sprachkurse, Orientierungskurse, Weiterbildungs‑ und Kulturveranstaltungen sowie gemeinsame Aktivitäten mit österreichischen Staatsbürgern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.