Sicherung der Religionsfreiheit und Seelsorge im Strafvollzug
abgestimmt am
19.05.2022
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass das Recht auf Religionsausübung für Gefängnisinsassen gesichert, eine umfassende Seelsorge für alle Religionen bereitgestellt und religiöse Heilmittel in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden – inklusive Budgetgespräche für 2023.
einfache MehrheitXXVII19.05.2022
Entschließung
Religion
Strafrecht
Menschenrechte
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll das Recht von Gefängnisinsassen auf Religionsausübung und den Zugang zu Seelsorgeangeboten dauerhaft sichern.
Eine flächendeckende, bedarfsorientierte Seelsorge für alle Religionsgemeinschaften in allen Justizanstalten muss gewährleistet werden.
Religiöse Heilmittel und Literatur sollen in ausreichender Menge bereitgestellt werden, solange sie die Sicherheit und Ordnung der Anstalten nicht gefährden.
Die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Finanzen sollen Gespräche führen, um zusätzliche Mittel im Vorfeld des Haushalts 2023 bereitzustellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.