Berichtspflicht zu Konsument_innenpolitischen Maßnahmen (2020‑2021) und Folgeberichte
abgestimmt am
15.06.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz einen Bericht über die Konsument_innenpolitischen Maßnahmen der Jahre 2020 und 2021 und sieht vor, alle zwei Jahre weitere Berichte zu erhalten.
einfache MehrheitXXVII15.06.2022
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Nationalrat fordert einen Bericht über die in den Jahren 2020 und 2021 ergriffenen konsument_innenpolitischen Maßnahmen.
Der Bericht soll vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erstellt werden.
Nach dem ersten Bericht ist alle zwei Jahre ein neuer Bericht zu veröffentlichen, um die Entwicklung zu verfolgen.
Die Zuständigkeit für die Erstellung und Überwachung des Berichts wird dem Ausschuss für Konsumentenschutz zugewiesen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.