Verbesserung des Tierschutzes für Rinder und Schweine

Zusammenfassung

Der Antrag ändert das Tierschutzgesetz: Rinder erhalten mindestens 90 Bewegungstage pro Jahr, und für Schweine wird das Halten auf Vollspaltenböden verboten. Neue Liegebereiche mit weichem Material und Mindestflächen werden per Verordnung festgelegt; die Regelungen gelten ab 2023 bzw. 2026.
einfache Mehrheit XXVII 26.06.2024
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Rindern muss künftig an mindestens 90 Tagen im Jahr ein geeigneter Auslauf oder Bewegungsfläche gewährt werden.
  • Die bisherige Ausnahmeregelung für die Dauerhaltung von Rindern wird aufgehoben.
  • Für Schweine gilt ein Verbot von Vollspaltenböden, ein weicher Liegebereich muss jederzeit verfügbar sein und die Mindestfläche wird per Verordnung festgelegt.
  • Die neuen Regelungen treten für Rinder am 1. Juli 2023 in Kraft, für Neubauten von Schweinehaltungen am 1. Januar 2023 und für bestehende Anlagen erst am 1. Januar 2026.

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