Interne Revision im Bundesministerium für Arbeit – sofortige Aktivierung
abgestimmt am
06.07.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt vom Bundesminister für Arbeit, dass im Ministerium sofort eine voll funktionsfähige Interne Revision eingerichtet wird, die alle Vorgänge seit dem 1. Januar 2020 prüft.
einfache MehrheitXXVII06.07.2022
Entschließung
Exekutive
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Das Bundesministerium für Arbeit hat seit seiner Gründung im Januar 2020 keine aktive Interne Revision, obwohl es ein Milliarden‑Euro‑Budget verwaltet.
Die Abgeordneten fordern, dass die Interne Revision sofort eingerichtet wird und alle Vorgänge seit dem 01. Januar 2020 prüft, insbesondere im Zusammenhang mit umstrittenen Fällen wie "Hygiene Austria".
Im Personalplan 2022 wurden vier Stellen für die Interne Revision vorgesehen, jedoch fehlt bislang die operative Tätigkeit und ein Revisionsplan.
Die Bewertung der Stellen für die Interne Revision erfolgte nach § 137 BDG 1979 durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.