Wahlrechtsänderung 2022 – Geschlechtsneutrale Formulierungen, mehr Transparenz und digitale Wahlsprengel‑Verwaltung
abgestimmt am
08.07.2022
Zusammenfassung
Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2022 macht die österreichischen Wahlgesetze geschlechtsneutral, erhöht die Transparenz durch verpflichtende Online‑Veröffentlichungen von Wahlzahlen und -ergebnissen und führt ein zentrales IT‑Tool zur Verwaltung von Wahlsprengeln ein.
einfache MehrheitXXVII08.07.2022
Gesetz
Wahl
Geodäsie
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Text ersetzt in allen betroffenen Wahlgesetzen die Formulierung „Männer und Frauen“ durch das geschlechtsneutrale Wort „Personen“.
Die Bundeswahlbehörde muss die Zahl der wahlberechtigten Personen nach dem 20. Tag nach dem Stichtag sowie erneut zwei Tage vor dem Wahltag online veröffentlichen.
Im Einzelfall dürfen Wahllokale in einer angrenzenden Gemeinde eingerichtet werden, wenn dies die Ausübung des Wahlrechts wesentlich erleichtert; dafür müssen die beteiligten Gemeindewahlbehörden Verbotszonen festlegen und sich abstimmen.
Gemeinden, die in Wahlsprengeln eingeteilt sind, und die Landeswahlbehörde in Wien müssen nach Schließung des letzten Wahllokals die Stimmenergebnisse (nach Wahlsprengel und Stimmbezirk) im Internet veröffentlichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.