Zusammenfassung
Der Initiativantrag will die CO2‑Bepreisung abschaffen, indem er dem Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 eine neue § 35 hinzufügt, die das Gesetz zum 30. Juni 2022 außer Kraft setzt.einfache Mehrheit XXVII 19.10.2022
Gesetz
Preis
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
In Kraft ab 19.05.2022 Außer Kraft ab 30.06.2022
- Der Antrag fügt dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 eine neue § 35 hinzu, die das Gesetz zum 30. Juni 2022 außer Kraft setzt.
- Ziel ist die Abschaffung der CO2‑Bepreisung, die ab dem 1. Juli 2022 gelten sollte, um steigende Kosten für Heizen und Mobilität zu verhindern.
- Begründet wird das Vorhaben mit erwarteten Mehrkosten von bis zu 290 € pro Jahr für Haushalte, die mit Öl heizen, und 220 € bei Gasheizungen.
- Der Antrag sieht vor, dass er dem Verkehrsausschuss zugewiesen wird.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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