Initiativantrag zur Abschaffung der CO₂‑Bepreisung (Teuerungsstoppgesetz 2022)
abgestimmt am
01.03.2023
Zusammenfassung
Der Initiativantrag will das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz ändern, indem ein neuer Paragraph eingefügt wird, der das Gesetz zum 30. Juni 2022 außer Kraft setzt und damit die geplante CO₂‑Steuer abschafft.
einfache MehrheitXXVII01.03.2023
Gesetz
Preis
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
Der Antrag fügt dem bestehenden Emissionshandelsgesetz einen neuen Paragraphen 35 hinzu, der das gesamte Gesetz zum 30. Juni 2022 außer Kraft setzt.
Ziel ist die Abschaffung der geplanten CO₂‑Steuer, die ab 1. Juli 2022 Treibstoffe, Öl und Gas verteuern würde.
Die Begründung betont, dass die CO₂‑Steuer besonders Haushalte mit geringem Einkommen stark belasten und die Inflation weiter anheizen würde.
Kritiker*innen des Antrags warnen, dass das Wegfallen der CO₂‑Preis‑Signal den Klimaschutz schwächt und Österreichs Verpflichtungen im EU‑Emissionshandel gefährdet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.