Novelle zum Tierschutz‑ und Tiertransportgesetz – Stärkung des Tierwohls und Erweiterung von Kontrollen
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf stärkt den Tierschutz durch Verbote beim Schreddern von Küken, beim Töten trächtiger Tiere und bei der Weitergabe bestimmter Tiere sowie durch strengere Transportvorschriften und erweiterte Datenbefugnisse.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
Ein Verbot von Schreddern lebender Küken, ein Verbot des Tötens lebensfähiger Küken (außer zur Futtergewinnung) und ein Verbot der Tötung bzw. des Transports von trächtigen Nutztieren im letzten Drittel der Trächtigkeit.
Ein generelles Verbot der Weitergabe, des Erwerbs, des Imports und der Ausstellung bestimmter Tiere, insbesondere von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen und von Hunden, die verbotene Eingriffe erfahren haben.
Rindern muss mindestens an 90 Tagen im Jahr ein geeigneter Auslauf, Bewegungsraum oder Weidegang gewährt werden.
Transport von Kälbern, Lämmern, Kitzen, Fohlen und Ferkeln ist erst ab einem Alter von drei Wochen erlaubt; für Kälber gilt ab 2025 ein höheres Mindestalter von vier Wochen unter bestimmten Gesundheitsbedingungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.