Änderungen im Suchtmittelgesetz – Terminologie, Behördenbezeichnung und Fristverlängerung
abgestimmt am
15.06.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Suchtmittelgesetz in fünf Punkten: Terminologische Anpassungen, Korrektur eines Behördennamens und Verlängerung einer befristeten Regelung bis zum 30. Juni 2023.
einfache MehrheitXXVII15.06.2022
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Begriff „Sanitätseinrichtungen“ wird durch „fachlich befassten Dienststellen“ ersetzt, um die gleiche Formulierung wie in § 6 Abs. 4 zu verwenden und Missverständnisse zu vermeiden.
Der Ausdruck „Stellungskommisssion oder das Heerespersonalamt“ wird korrigiert zu „Stellungskommission oder der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Landesverteidigung“, um den aktuellen Verwaltungsaufbau widerzuspiegeln.
Das Ablaufdatum der befristeten Regelung wird von 30. Juni 2022 auf 30. Juni 2023 verschoben, sodass die Sonderbestimmung länger gilt.
Der bisherige Absatz 23 erhält die neue Bezeichnung „(24)“, weil bereits zwei Absätze mit der Nummer (23) existierten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.