Zusammenfassung
Der Antrag ändert nur die Formulierung in zwei Absätzen des COVID‑19‑Zweckzuschussgesetzes von „Bestimmung“ zu „Bestimmungen“ und fügt einen Hinweis zum Inkrafttreten ein.einfache Mehrheit XXVII 19.05.2022
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
- In § 1c Abs. 2 wird das Wort „Bestimmung“ durch das korrekte Pluralwort „Bestimmungen“ ersetzt.
- In § 1d Abs. 2 wird das Wort „Bestimmung“ ebenfalls durch „Bestimmungen“ ersetzt.
- Ein neuer Absatz 16 wird in § 4 eingefügt, der festlegt, dass die geänderten Absätze 1c Abs. 2 und 1d Abs. 2 mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft treten.
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