Zusammenlegung von Arbeit und Digitalisierung zu einem Ministerium und Neustrukturierung der Zuständigkeiten
abgestimmt am
15.06.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz fasst das Bundesministerium für Arbeit mit dem Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zusammen, ändert zahlreiche Paragraphen und Abschnittsbezeichnungen und verlagert die Eigentümerrechte im Telekommunikationsbereich zum neuen Arbeits‑ und Wirtschaftsministerium.
einfache MehrheitXXVII15.06.2022
Gesetz
Exekutive
Öffentlicher Sektor
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
Der Name des Bundesministeriums für Arbeit wird zu „Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft“ geändert.
Die Ziffernbezeichnungen im § 1 werden von „7‑13“ auf „6‑12“ umgestellt, um die neue Ministeriumsstruktur widerzuspiegeln.
Der Begriff „Landwirtschaft, Regionen und Tourismus“ wird zu „Land‑ und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft“ geändert.
Ein Verweis auf das BDG‑Gesetz wird von Z 1.4.4 auf Z 1.4.2 korrigiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.