Regelmäßige Berichterstattung zur Umsetzung der SDGs im Parlament
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung, bis 2030 alle zwei Jahre einen umfassenden Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Sustainable Development Goals an das Parlament zu senden und von den Ministerien jährlich Kurzberichte zu ihren SDG‑Aktivitäten.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Entschließung
Vereinte Nationen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2020· Außer Kraft ab 31.12.2030
Die Bundesregierung soll alle zwei Jahre einen umfassenden Fortschritts‑ und Perspektivenbericht über die Umsetzung der SDGs an den Nationalrat übermitteln, beginnend im Jahr 2020.
Jede Bundesministerin bzw. jeder Bundesminister soll jährlich einen Kurzbericht zu den eigenen Aktivitäten im Bereich SDG an das Parlament senden.
Die Berichte werden in den jeweiligen Fachausschüssen des Nationalrates behandelt, um Lücken und Lernerfahrungen zu identifizieren.
Alle zwei Jahre erhalten der Verfassungsausschuss und der Außenpolitische Ausschuss eine zusammengefasste Übersicht aller Fortschritte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.