Stärkung von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht in der Ukraine
abgestimmt am
15.06.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Bundesregierung auf, sich verstärkt für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte in der Ukraine einzusetzen, internationale Gerichte zu unterstützen und nationale Schulungen zu stärken.
einfache MehrheitXXVII15.06.2022
Entschließung
Völkerrecht
Menschenrechte
Internationale Beziehungen
Schwerpunkte
Österreich soll sich weiterhin im Rahmen der EU, bilateral und in multilateralen Foren für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte in der Ukraine einsetzen.
Die nationale Justiz soll die bestehenden Rechtsgrundlagen (§ 64f StGB) nutzen, um Kriegsverbrechen in Österreich zu verfolgen, und ein entsprechendes Erlass wird ausgearbeitet.
Das Außenministerium unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof mit einem freiwilligen Beitrag von 100 000 Euro für Beweisanalyse und psychologische Hilfe für Opfer.
Zusätzliche Schulungen im humanitären Völkerrecht und Völkerstrafrecht sollen für die zuständigen nationalen Stellen organisiert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.