Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert die Familienbeihilfe auf Kinder ohne österreichische Staatsbürgerschaft, die legal in Österreich leben, und tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.einfache Mehrheit XXVII 14.06.2022
Gesetz
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
- Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, erhalten Familienbeihilfe, wenn sie nach NAG §§ 8‑9 oder AsylG §§ 54/62 rechtmäßig in Österreich leben.
- Ein neuer Absatz (54) wird § 55 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der neuen Regelung zum 1. Juli 2022 festlegt.
- Ziel des Antrags ist es, ukrainischen Vertriebenen und anderen Schutzsuchenden während ihres Aufenthaltsrechts ein würdevolles Leben zu ermöglichen, indem ihre Kinder Familienbeihilfe erhalten.
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Relevante Medienberichte
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