Erweiterung der Heimopferrente für Partner*innen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die aktuelle Ungleichbehandlung im Heimopferrentengesetz zu beseitigen, sodass Partner*innen von heimopfern dieselben Ansprüche erhalten wie Alleinstehende.
einfache Mehrheit XXVII 01.02.2023
Entschließung
Opferhilfe
Altersversorgungssystem

Schwerpunkte

  • Alleinstehende Heimopfer erhalten bereits vor dem gesetzlichen Pensionsalter eine Dauerleistung der Mindestsicherung und damit Anspruch auf die Heimopferrente.
  • Partner*innen von Heimopfern, deren Haushaltseinkommen über der Grenze liegt, erhalten weder Mindestsicherung noch die Heimopferrente, obwohl sie ebenfalls arbeitsunfähig sind.
  • Der Entschließungsantrag fordert das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die die Diskriminierung zwischen Alleinstehenden und Partner*innen beseitigt.
  • Ziel ist eine gleichberechtigte Auszahlung der Heimopferrente an alle heimopfer, unabhängig vom Familienstand, um soziale Gerechtigkeit sicherzustellen.

Eingebracht von

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4 Reden insgesamt

Pro
Contra
Heimopferrentengesetz
3:49 min
Heimopferrentengesetz
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