Erlaubnis für das Führen von Hunden auf dem Fahrrad
abgestimmt am
19.10.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag bittet die Bundesregierung, die StVO zu ändern, damit Hunde auf dem Fahrrad in einem Transportkorb oder Anhänger mitgeführt werden dürfen, anstatt das aktuelle Verbot zu behalten.
einfache MehrheitXXVII19.10.2023
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Derzeit ist das Halten von Hunden an der Leine oder das Anbinden an das Fahrrad verboten und wird mit Geldstrafen bis zu 726 Euro geahndet.
Ausgenommen von dem Verbot sind Zugtiere, die unverankert neben dem Fahrzeug laufen dürfen.
In Deutschland ist das Mitführen von Hunden auf dem Fahrrad bereits erlaubt, was die praktische Umsetzbarkeit belegt.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, eine Gesetzesänderung vorzubereiten, die das Führen von Hunden auf Fahrrädern erlaubt, sofern ein geeigneter Transportkorb oder Anhänger verwendet wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.