Erweiterung des Pflegegeldes für Personen mit vorübergehendem Schutz

Zusammenfassung

Der Initiativantrag will das Bundespflegegeldgesetz ändern, damit Menschen mit vorübergehendem Schutz – insbesondere Vertriebenen aus der Ukraine – Pflegegeld erhalten können. Dazu wird eine neue Unterklausel eingefügt und ein veralteter Ausdruck gestrichen.
einfache Mehrheit XXVII 23.03.2023
Gesetz
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Antrag fügt dem Bundespflegegeldgesetz eine neue Unterklausel (lit f) hinzu, die Personen mit vorübergehendem Schutz nach § 62 Asylgesetz den Anspruch auf Pflegegeld eröffnet.
  • Im bestehenden Absatz wird das Wort „verfügen.“ gestrichen, um die Formulierung zu vereinfachen und Missverständnisse zu vermeiden.
  • Durch den erweiterten Pflegegeldanspruch erhalten besonders schwerbehinderte Kinder und Jugendliche aus der Gruppe der Vertriebenen sofort finanzielle Entlastung für Pflege‑ und Betreuungsaufgaben.

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