Vorgezogene Pensions‑ und Versorgungsanpassung 2023 um 6 %
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die Pensions‑ und Versorgungsleistungen in neun Sozialversicherungsgesetzen bereits zum 1. Juli 2022 für das Jahr 2023 um 6 % zu erhöhen, wenn das Gesamtpensionseinkommen einer Person nicht mehr als 4 000 € beträgt.
2/3 MehrheitXXVII07.07.2022
Gesetz
Verfassung
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Sozialpolitik
soziale Sicherheit
Altersversorgungssystem
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz wird eine neue § 769 eingefügt, die eine vorgezogene Pensionsanpassung von 6 % für das Jahr 2023 vorsieht, wenn das Gesamtpensionseinkommen ≤ 4 000 € ist.
Im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz wird § 399 ergänzt, die dieselbe 6‑Prozent‑Erhöhung für Berechtigte vorsieht.
Im Bauern‑Sozialversicherungsgesetz wird § 386 eingefügt, die ebenfalls die vorgezogene 6‑Prozent‑Anpassung regelt.
Im Kriegsopferversorgungsgesetz wird § 113r eingefügt, die die vorgezogene Anpassung mit dem Faktor 1,060 festlegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.