Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderungen
abgestimmt am
27.02.2020
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine einjährige Erprobungsphase zur Feststellung von Arbeitsunfähigkeit, die Aufnahme von Menschen in Tagesstrukturen in die gesetzliche Kranken‑ und Pensionsversicherung, die Einrichtung eines Inklusionsfonds für persönliche Assistenz und den Ersatz der Ausgleichstaxe durch ein Anreizsystem für Arbeitgeber.
einfache MehrheitXXVII27.02.2020
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit soll erst nach einer mindestens einjährigen Erprobungsphase erfolgen, wobei neben medizinischen Kriterien auch berufskundliche Expertise einbezogen wird.
Menschen, die in Tagesstrukturen beschäftigt sind, sollen in die gesetzliche Kranken‑ und Pensionsversicherung aufgenommen werden.
Ein bundesweiter Inklusionsfonds nach dem Vorbild des Pflegefonds soll eingerichtet werden, um persönliche Assistenz einheitlich zu finanzieren.
Die bisherige Ausgleichstaxe wird abgeschafft und durch ein Anreizsystem ersetzt, bei dem alle Unternehmen einen kleinen Beitrag leisten und Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, einen Bonus erhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.