Erweiterung der Kompetenzen von Pflegeassistenz‑ und Pflegefachassistenzkräften
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Die GuKG‑Novelle 2022 erweitert den Tätigkeitsbereich von Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz um das Ab‑ und Anschließen laufender Infusionen, das Legen/Wechseln von Verweilkanülen sowie die subkutane Verabreichung von Medikamenten. Zusätzlich wird die Verordnungsermächtigung für Weiterbildungen erweitert und § 117 angepasst.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Gesetz
Gesundheit
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Erlaubt Pflegeassistenzkräften das Ab‑ und Anschließen laufender Infusionen (außer Zytostatika und Vollbluttransfusionen) bei periphervenösem Zugang.
Erweitert den Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistenz um das Legen, Wechseln und Entfernen von subkutanen und periphervenösen Verweilkanülen.
Ermöglicht die Verabreichung subkutaner Injektionen und Infusionen durch Pflegefachassistenz.
Gibt dem Bundesminister die Ermächtigung, Verordnungen zu Weiterbildungen, Prüfungen, Zeugnissen und Zusatzbezeichnungen zu erlassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.