Pflegeausbildungs‑Zweckzuschussgesetz (PAusbZG) – Finanzielle Unterstützung für Pflegeausbildung 2022‑2025
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Das Pflegeausbildungs‑Zweckzuschussgesetz stellt den Ländern von 2022 bis 2025 insgesamt 225 Millionen Euro zur Verfügung, um die Ausbildung in Gesundheits‑ und Krankenpflegeberufen durch monatliche Zuschüsse von 600 Euro pro Auszubildendem attraktiver zu machen.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Gesetz
Einkommen
Gliedstaat
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Der Zweckzuschuss finanziert einen monatlichen Ausbildungsbeitrag von 600 Euro für Auszubildende, für Praktikanten während Pflichtpraktika und für Pflegeassistenz‑Praktika.
Der Bund übernimmt dabei zwei Drittel der Kosten, die Länder tragen das verbleibende Drittel.
Der Gesamtbetrag von 225 Millionen Euro wird in vier Teilbeträgen von 50 Mio. € (2022), 75 Mio. € (2023/2024) und 25 Mio. € (2025) ausgezahlt.
Die Auszahlung erfolgt bis spätestens 30. November jedes Jahres und ist an die fristgerechte Einreichung von Vorhabensbericht, Abrechnungsunterlage und Datenbank‑Daten geknüpft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.