Der Antrag fordert einen bundesweiten Pflegegarantiefonds, trägerunabhängige Pflegeservicestellen in allen Bundesländern und ein Pflegequalitätsgesetz mit einheitlichen Standards sowie die Prüfung des „Modell Burgenland“ für pflegende Angehörige.
einfache MehrheitXXVII22.04.2020
Entschließung
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Ein Pflegegarantiefonds wird eingerichtet, um die bisherigen finanziellen Aufwendungen von Bund und Ländern zu bündeln und dauerhaft aus einer zweckgebundenen Besteuerung von Vermögen zu finanzieren.
In jedem Bundesland wird eine trägerunabhängige Pflegeservicestelle eingerichtet, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei Bedarfsermittlung, Beratung und Beantragung von Leistungen unterstützt.
Ein Pflegequalitätsgesetz wird eingeführt, das bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für stationäre und ambulante Pflege festlegt und deren Einhaltung durch verpflichtende Kontrollen sicherstellt.
Derzeit gibt es vier gesetzliche Unterstützungsoptionen für pflegende Angehörige (Sozialhilfe, kostenlose Selbstversicherung nach §18b ASVG, Pflegekarenz/Pflegeteilzeit und Familienhospizkarenz).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.