Keine Ausnahmeregelungen für die Ukraine beim EU‑Beitritt

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung die bestehenden Regeln für die Vergabe des EU‑Beitrittskandidatenstatus strikt einhält und keine Sonderregelungen für die Ukraine schafft. Er betont, dass ein Beitritt nur bei Erfüllung der Kopenhagener Kriterien und einstimmiger Zustimmung aller Mitgliedstaaten möglich ist und warnt vor den Risiken einer Aufnahme während eines Kriegs.
einfache Mehrheit XXVII 28.06.2022
Entschließung
Europäische Union

Schwerpunkte

  • Ein EU‑Beitritt erfordert die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien und die einstimmige Zustimmung aller Mitgliedstaaten.
  • Das EU‑Recht sieht weder Schnellverfahren noch eine „Mitgliedschaft light“ vor; Ausnahmeregelungen würden das Prinzip der Gleichbehandlung untergraben.
  • Die Ukraine befindet sich aktuell im Kriegszustand, was einen Beitritt nach geltendem EU‑Recht ausschließt, weil er Beistandspflichten auslösen würde.
  • Die Ukraine weist erhebliche Defizite bei Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und Wirtschaftskraft auf und erfüllt damit die Kopenhagener Kriterien nicht.
Relevante Medienberichte
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