Änderung des Klimabonusgesetzes – Einführung eines Anti‑Teuerungsbonus 2022
abgestimmt am
23.06.2022
Zusammenfassung
Das Klimabonusgesetz wird geändert: Die Ausnahme für Jungholz und Mittelberg entfällt, ein einmaliger Anti‑Teuerungsbonus von 250 €/125 € wird für 2022 eingeführt, Stundungen/Ratenzahlungen werden erlaubt und die steuerliche Behandlung des Bonus wird präzisiert.
einfache MehrheitXXVII23.06.2022
Gesetz
Umwelt
Gliedstaat
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die Ausnahme für die Gebiete Jungholz und Mittelberg wird gestrichen, sodass dortige Bewohner*innen den Klimabonus wie alle anderen erhalten.
Für das Jahr 2022 wird ein zusätzlicher Anti‑Teuerungsbonus von 250 € für Personen ab 18 Jahren und 125 € für jüngere Personen eingeführt.
Der Bonus gilt nicht als Einkommen, außer wenn das zu versteuernde Einkommen des Empfängers über 90 000 € liegt; dann wird er in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen.
Es können Stundungen oder Ratenzahlungen vereinbart werden, wenn ein Empfänger den Klimabonus zu Unrecht erhalten hat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.