Erweiterung der Fördermittel für die Gasdiversifizierung bis 2023
abgestimmt am
06.07.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Gasdiversifizierungsgesetz 2022, um bis Ende 2023 zusätzliche Finanzmittel flexibel bereitstellen zu können und klare Vorgaben für deren Verwendung zu schaffen.
einfache MehrheitXXVII06.07.2022
Gesetz
Energie
Schwerpunkte
Das Ministerium kann per Verordnung bis zum 31. Dezember 2023 zusätzliche Finanzmittel bereitstellen, wenn dies zur Erreichung der Ziele des Gesetzes nötig ist.
Die zusätzlichen Mittel werden aus dem jeweils gültigen Bundesfinanzrahmen‑ und Bundesfinanzgesetz bereitgestellt, also aus dem regulären Haushaltsplan.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen Mittel erhalten, um Kosten für den Betrieb von Steinkohleanlagen zu decken, wenn diese als Notreserve für die Energieversorgung dienen.
Unternehmen, deren Anlagen wegen Stilllegung nach § 23a Abs. 1 des Elektrizitätswirtschafts‑ und Organisationsgesetzes 2010 stillgelegt werden, können ebenfalls Fördermittel beantragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.