Bundesministeriengesetz‑Novelle 2022: Zusammenlegung von Arbeit‑ und Wirtschaftsministerium & Anpassungen im ÖIAG‑Gesetz
abgestimmt am
08.07.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Bundesministeriengesetz von 1986, indem ein neues Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft geschaffen, zahlreiche Bezeichnungen neu geordnet und Zuständigkeiten erweitert werden; gleichzeitig wird das ÖIAG‑Gesetz angepasst, sodass die Eigentümerrechte des Bundes teilweise vom Finanzminister auf den Minister für Arbeit und Wirtschaft übergehen.
einfache MehrheitXXVII08.07.2022
Gesetz
Exekutive
Öffentlicher Sektor
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
Ein neues Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft wird eingeführt; die Bezeichnung im Gesetz wird von „Bundesministerium für Arbeit“ zu „Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft“ geändert.
Der Wortlaut „Landwirtschaft, Regionen und Tourismus“ wird zu „Land‑ und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft“ geändert; zudem wird die Bezeichnung „Abschnitt L“ in „Abschnitt K“ umbenannt.
Übergangs‑ und Inkrafttretungsbestimmungen werden eingefügt, die festlegen, welche Paragraphen mit dem Tag der Kundmachung gelten und welche aufgehoben werden.
Im ÖIAG‑Gesetz wird festgelegt, dass die Eigentümerrechte des Bundes grundsätzlich vom Finanzminister ausgeübt werden; in bestimmten Fällen wird diese Befugnis dem Minister für Arbeit und Wirtschaft übertragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.