Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt eine neue Rückweisungsklausel für Asylanträge ein, wenn die Person aus einem anderen EWR‑Staat oder der Schweiz eingereist ist, und ergänzt das Fremdenpolizeigesetz um eine Bestimmung zur sofortigen Rückweisung von Personen, die in Grenzgemeinden ohne gültige Einreiseerlaubnis angetroffen werden.einfache Mehrheit XXVII 04.10.2022
Gesetz
Flüchtling
öffentliche Sicherheit
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
- Ein Asylantrag wird zurückgewiesen, wenn die Person aus einem anderen EWR‑Staat oder der Schweiz nach Österreich eingereist ist.
- Ein Fremder, der in einer Grenzgemeinde unmittelbar nach seiner Einreise nicht die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Einreise erfüllt, wird zurückzuweisen und erhält ein Einreiseverbot.
- Die Rückweisung gilt nur, wenn die Person in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer Einreise nach § 45 Abs. 1 angetroffen wird.
- Die Voraussetzungen für die rechtmäßige Einreise werden nach § 15 geprüft.
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