Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Einführung einer Sicherungshaft für gefährliche Asylbewerber, basierend auf der EU‑Richtlinie 2013/33/EU, um eine Sicherheitslücke im bestehenden Haftrecht zu schließen.einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
- Einführung einer Sicherungshaft für Asylbewerber, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit darstellen.
- Umsetzung der EU‑Richtlinie 2013/33/EU (Art. 8 Abs. 3 lit. e) in nationales Recht, um die Inhaftierung gefährlicher Asylbewerber zu ermöglichen.
- Die Haft darf nur bei nachgewiesener, gegenwärtiger und erheblicher Gefahr, nach einer umfassenden Einzelfallprüfung, verhältnismäßig und für den kürzest notwendigen Zeitraum erfolgen.
- Anpassung der Verfassungsbestimmungen und Umsetzung einer EMRK‑konformen Regelung, um die rechtlichen Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.