Nationaler Gedenktag am 2. August für die Opfer des Roma‑Holocausts
abgestimmt am
31.01.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, den Völkermord an Roma, Sinti und verwandten Gruppen während des Nationalsozialismus anzuerkennen und den 2. August als nationalen Gedenktag für die Opfer einzurichten. Ziel ist es, das historische Bewusstsein zu stärken und Antiziganismus entgegenzuwirken.
einfache MehrheitXXVII31.01.2023
Entschließung
ethnische Gruppe
Schwerpunkte
Der Antrag erkennt den Völkermord an Roma, Romnja, Sinti und Sintizze als historische Tatsache an.
Er fordert die Bundesregierung auf, den 2. August als nationalen Gedenktag für die Opfer dieses Völkermords einzurichten.
Der Antrag verweist auf die EU‑Entschließung von 2015, in der alle Mitgliedstaaten zur Anerkennung und zum Gedenken aufgerufen wurden.
Er beantragt die Zuweisung des Anliegens an den Verfassungsausschuss, um das Vorhaben formell zu prüfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.