GKB‑Gesetz 2022 – Bundesbesitz und Finanzierung der Graz‑Köflacher Bahn‑ und Busbetrieb GmbH
abgestimmt am
05.07.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf legt fest, dass die Graz‑Köflacher Bahn‑ und Busbetrieb GmbH (GKB) im Eigentum des Bundes bleibt, von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie verwaltet wird und ihre Infrastruktur vom Bund analog zur ÖBB finanziert wird.
einfache MehrheitXXVII05.07.2023
Gesetz
Straßenverkehr
Schienentransport
Schwerpunkte
Die GKB wird als integriertes Bahnunternehmen geführt und muss als solches aufrechterhalten werden.
Die GKB bleibt im Eigentum des Bundes; die Eigentümerrechte werden von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ausgeübt.
Die Finanzierung der GKB‑Infrastruktur erfolgt durch den Bund nach dem Vorbild der ÖBB‑Infrastruktur und wird in den Bundesrahmenplan aufgenommen.
Die Vollziehung des Gesetzes liegt bei der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
BG über die Übertragung des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG (GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz)
BG über die Übertragung des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG (GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz)
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