Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Wehrgesetz 2001 um eine Berichtspflicht: Der Bundesminister für Landesverteidigung muss dem Hauptausschuss des Nationalrates unverzüglich über jede Heranziehung des Bundesheeres zu Assistenzeinsätzen berichten.einfache Mehrheit XXVII 27.02.2020
Gesetz
Verteidigung
direkt gewählte Kammer
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Landesverteidigung muss dem Hauptausschuss des Nationalrates unverzüglich berichten, wenn das Bundesheer zu Assistenzeinsätzen herangezogen wird.
- Die Berichtspflicht gilt für alle Behörden, Länder und Gemeinden, die das Heer im Rahmen ihrer Aufgaben einsetzen dürfen.
- Die bestehenden Schwellenwerte (z. B. Einsatz von mehr als 100 Soldaten) bleiben unverändert; nur die Informationspflicht wird ergänzt.
- Ziel ist, dass der Nationalrat nicht erst aus Medienberichten über militärische Unterstützungsmaßnahmen informiert wird.
Reden
6 Reden insgesamt
Pro
Contra
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