Berichtspflicht des Verteidigungsministers an den Nationalrat bei Heereinsätzen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ergänzt das Wehrgesetz 2001 um eine Berichtspflicht: Der Bundesminister für Landesverteidigung muss dem Hauptausschuss des Nationalrates unverzüglich über jede Heranziehung des Bundesheeres zu Assistenzeinsätzen berichten.
einfache Mehrheit XXVII 27.02.2020
Gesetz
Verteidigung
direkt gewählte Kammer
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister für Landesverteidigung muss dem Hauptausschuss des Nationalrates unverzüglich berichten, wenn das Bundesheer zu Assistenzeinsätzen herangezogen wird.
  • Die Berichtspflicht gilt für alle Behörden, Länder und Gemeinden, die das Heer im Rahmen ihrer Aufgaben einsetzen dürfen.
  • Die bestehenden Schwellenwerte (z. B. Einsatz von mehr als 100 Soldaten) bleiben unverändert; nur die Informationspflicht wird ergänzt.
  • Ziel ist, dass der Nationalrat nicht erst aus Medienberichten über militärische Unterstützungsmaßnahmen informiert wird.

Reden

6 Reden insgesamt

Pro
Contra
Antrag 273/A - Wehrgesetz 2001 – WG 2001
2:43 min
Antrag 273/A - Wehrgesetz 2001 – WG 2001
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