Der Entschließungsantrag fordert, die Pensionsanpassung ab 2023 an die Inflationsrate des gesamten Vorjahres (Jänner‑Oktober plus Schätzung für November/Dezember) zu koppeln, um die Kaufkraft der Rentner*innen besser zu schützen. Für 2023 würde das eine Erhöhung von etwa 8,4 % bedeuten und einmalig rund 1,3 Mrd. € kosten.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Entschließung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Die aktuelle Berechnungsformel für die Pensionsanpassung berücksichtigt nur die Inflationsrate von August des vorvorangegangenen Jahres bis Juli des Vorjahres, was bei hoher Inflation zu einem spürbaren Kaufkraftverlust führt.
Der Antrag schlägt vor, künftig die Inflationsrate des gesamten Vorjahres (Jänner‑Oktober plus Schätzung für November/Dezember) zu verwenden, um die Anpassung zeitnaher an die tatsächliche Teuerungsentwicklung anzupassen.
Für das Jahr 2023 würde die neue Berechnung zu einer Pensionsanpassung von etwa 8,4 % führen – ein einmaliger Vorzieheffekt, der zusätzliche Kosten von rund 1,3 Mrd. € verursacht.
Langfristig ist die Umstellung aufwandsneutral, weil sie lediglich die Berechnungsgrundlage ändert und keine dauerhaften Mehrkosten erzeugt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.