Wiedereinführung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Wiedereinführung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit für Eltern, deren Kinder wegen Covid‑19 nicht am Kindergarten oder in der Volksschule teilnehmen können. Der Anspruch soll rückwirkend zum Schulbeginn 2022 und unbefristet gelten.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Entschließung
Gesundheit
Arbeitsrecht
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit wird rückwirkend zum 5. September 2022 wieder eingeführt.
Der Anspruch gilt unbefristet für alle Eltern, deren Kinder wegen Covid‑19 nicht am Kindergarten oder in der Volksschule teilnehmen dürfen.
Der Anspruch basiert auf bestehenden Bestimmungen im Angestelltengesetz und ABGB, die eine Freistellung aus wichtigen persönlichen Gründen ermöglichen.
Die Pflegefreistellung von zwei Wochen pro Jahr ist keine ausreichende Alternative, weil Quarantäne kein Krankheitsfall ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.