Novellierung des KSE‑BVG für schnellere EU‑Militäreinsätze
abgestimmt am
13.10.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Novellierung des KSE‑BVG, um Österreich die Teilnahme an einer EU‑Schnelleinsatztruppe zu ermöglichen. Vorgeschlagen werden eine Dringlichkeitsklausel, die Präzisierung der Entsendungsstatbestände und die Abschaffung des freiwilligen Meldungsprinzips.
einfache MehrheitXXVII13.10.2022
Entschließung
Verteidigung
Europäische Union
Schwerpunkte
Einfügung einer Dringlichkeitsklausel in § 1 Z 1 lit. a, um bei besonders dringenden Einsätzen eine schnellere Entsendung zu ermöglichen.
Erweiterung des Wortlauts in § 1 Z 1 lit. a um den Hinweis „europäische Aktivitäten im Rahmen der GASP“, damit klar wird, welche Einsätze zur Friedenssicherung zählen.
Abschaffung des Freiwilligkeitsprinzips in den §§ 4 und 8 KSE, sodass Soldat*innen nicht mehr freiwillig melden müssen, sondern zu allen Einsätzen herangezogen werden können.
Die Novellierung soll sicherstellen, dass die Änderungen mit Art. 23j Abs. 1 B‑VG vereinbar sind, der bereits die Teilnahme Österreichs an EU‑Missionen regelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.