Begrenzung der Kammerumlagen (Arbeiterkammer 0,4 %, Wirtschaftskammer 0,2 %)
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Umlagen der Arbeiterkammer auf 0,4 % zu begrenzen und für die Wirtschaftskammer eine Höchstgrenze von 0,2 % für die Kammerumlage 2 festzulegen, weil die bisherigen Beiträge zu hohen Rücklagen und Überschüssen geführt haben.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Entschließung
Berufsverband
Schwerpunkte
Umlagen der Arbeiter‑ und Wirtschaftskammern sind in den letzten Jahren stärker als die Inflation gestiegen und haben zu hohen Überschüssen geführt.
Die Arbeiterkammer hält Rücklagen von rund 571 Mio €, die Wirtschaftskammer von etwa 1,78 Mrd €, was mehr als ein‑ bis zweifache Jahresausgaben entspricht.
Bei den Arbeiterkammern werden durch nicht UGB‑konforme Rechnungslegung weitere versteckte Rücklagen von ca. 68 Mio € ausgewiesen.
Der Antrag sieht vor, die Arbeiterkammerumlage von derzeit 0,5 % auf 0,4 % zu senken.
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