Senkung der Lohnnebenkosten zur Entlastung von Unternehmen und Arbeitnehmer*innen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die in Österreich besonders hohen Lohnnebenkosten – etwa 30 % Aufschlag auf den Bruttolohn – schrittweise auf das OECD‑Durchschnittsniveau zu senken, um Unternehmen zu entlasten und mehr Verhandlungsspielraum für Löhne zu schaffen.
einfache Mehrheit XXVII 05.10.2022
Entschließung
Einkommen
Steuerwesen
Verwaltung und Entlohnung des Personals

Schwerpunkte

  • Österreich hat mit 7,3 % des BIP (ca. 30 % Aufschlag auf den Bruttolohn) die dritthöchsten Lohnnebenkosten in der EU.
  • Ein Drittel der Lohnnebenkosten (Wohnbauförderung, Familienlastenausgleichsfonds, Kommunalsteuer, Wirtschaftskammer‑Umlage) ist nicht arbeitnehmerbezogen und sollte über das Steuerbudget finanziert werden.
  • Durch eine Senkung von etwa einem Drittel der Lohnnebenkosten könnten jährlich rund 12 Mrd. € eingespart werden, was zusätzlichen Spielraum für Lohnverhandlungen schafft.
  • Die aktuelle Belastung ist zwischen Vollzeit‑ und Teilzeitbeschäftigten sowie zwischen Arbeitnehmer*innen und Selbstständigen/Pensionist*innen stark ungleich.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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